Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, das sämtliche Kasseneingaben aufzeichnet und bei jeder Transaktion einen Code an die Kasse zurücksendet. Diese Einzelaufzeichnungen bleiben für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert. Zusätzlich zur TSE-Pflicht müssen Gastronomiebetriebe seit dem 1. Januar 2020 bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg ausgeben. Dieser Beleg kann in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden und muss bestimmte Angaben enthalten, wie z. B. die Transaktionsnummer und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls. Ab dem 30. Juni 2025 tritt zudem eine Meldepflicht für Kassensysteme und TSE in Kraft. Bis zu diesem Datum müssen alle installierten Kassensysteme und TSE dem Finanzamt gemeldet werden.