Seit 2020 schreibt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vor, dass alle elektronischen Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein müssen. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorfällen sicherzustellen und Steuerbetrug zu verhindern.
Fehlt eine TSE oder ist sie nicht korrekt implementiert, drohen Bußgelder und steuerliche Nachteile bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.